Ihre Tochter ist verbindlich für das Schuljahr in der OGS angemeldet. Die staatlichen Fördergelder, die für die Offene Ganztagsschule zur Verfügung gestellt werden, bemessen sich nach dieser verbindlichen Anmeldung. Eine Abmeldung Ihres Kindes führt zu Konflikten mit der staatlichen Förderung der Nachmittagsbetreuung und ist daher prinzipiell nicht möglich.